Vor Ort Beratung Planungsbüro Uelzen

Dipl. Ing., Architekt, Planungsbüro, Uelzen, Niedersachsen
 
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Vor Ort Beratung
Welches Ziel hat die Vor-Ort-Beratung?
Im Rahmen der Vor-Ort-Beratung soll die energetische Situation von Wohngebäuden durch einen unabhängigen, qualifizierten Gebäudeenergieberater beurteilt werden. Die Ergebnisse werden dann als Vorschläge für mögliche Maßnahmen zur Energieeinsparung zusammengestellt. Um die Kosten für die Beratung für den Gebäudeeigentümer zu senken, wird die Vor-Ort-Beratung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Ablauf und Umfang der Vor-Ort-Beratung sind hierbei durch das BAFA detailliert vorgeschrieben.

Wie läuft eine Vor-Ort-Beratung ab?

Im wesentlichen gliedert sich die Vor-Ort-Beratung in drei Abschnitte:

1. Bestandsaufnahme und Darstellung des energetischen Ist-Zustandes Im Rahmen eines Ortstermins wird der Ist-Zustand hinsicht gebäude- und heiztechninischer Merkmale sowie Schwachstellen erfasst.

2. Erstellen des Beratungsberichtes
Im Beratungsbericht wird der energetische Ist-Zustand einschließlich der wesentlichen gebäude- und heiztechnischen Daten dargestellt. Insbesondere sind die Grunddaten und die wärmeschutztechnische Einstufung der Gebäudehülle unter Berücksichtigung des Gebäudevolumens anzugeben. Zusätzlich ist der Ist-Zusand der Heizungsanlage einschließlich Warmwasserbereitung erläutert. Im Rahmen der Auswertung werden Vorschläge für Energiesparmaßnahmen unterbreitet und mit einer Wirtschaftlichkeitsberechnung beurteilt. Abschließend werden der vorhandene Zustand mit dem Zustannd nach Durchführung der Energiesparmaßnahmen gegenübergestellt.

3. Persönliches Beratungsgespräch
In einem persönlichen Abschlussgespräch stellt der Gebäudeenergieberater dem Gebäudeeigentümer die Vorschläge zur Energie- und Heizkostenersparnis vor und weist auf Möglichkeiten zur Umsetzung sowie der Vorgehensweise zum Antrag einer öffentlichen Förderung hin.

Wer führt die Vor-Ort-Beratung durch?
Die Vor-Ort-Beratung darf nur durch beim BAFA eingetragene Berater erfolgen. Die Vergabe der Beraternummer durch das BAFA erfolgt nach Prüfung der Qualifikation des Beraters. Insbesondere werden Qualifikation, Zuverlässigkeit sowie die Anbieterunabhängigkeit geprüft. Bestimmte Gruppen wie z.B. Bauträger und Handwerksunternehmen, die Leistungen im Bereich der Gebäudesanierung anbieten, sind ausdrücklich nicht antragsberechtigt, da sie ein Eigeninteresse an Investitionsentscheidungen des Beratungsempfängers haben.

Welchen Nutzen hat die Vor-Ort-Beratung?
Dem Gebäudeeigentümer werden die Nutzen von Maßnahmen zur Verbesserung des energetischen Zustand seines Gebäudes dargestellt. Auf Grundlage des Beratungsberichtes kann der Eigentümer seine zu investierendes Kapital optimal einsetzen.

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