| Honorar |
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Das Honorar richtet sich nach dem Wert der Grundstücke, Gebäude, anderen Bauwerken oder Rechten, der nach dem Zweck der Ermittlung zum Zeitpunkt der Wertermittlung festgestellt wird. Bei unbebauten Grundstücken ist der Bodenwert maßgebend.
Einen Überblick über die Höhe der Honorare finden Sie in der Honorartafel zu § 34 HOAI. Zusatzleistungen wie z.B. Aufmaßerstellung, Flächenermittlung, u.a. Leistungen werden als Zeithonorar abgerechnet. Die aufgeführten Honorare verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. Alternativ kann die Höhe des Honorars generell als Zeithonorar nach § 6 HOAI frei vereinbart werden. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für Ihre Verwendungszwecke. Partner: Icon AG | Klaus Kilfitt | Klaus Jürgen Peter-Kilfitt | Anouschka Wittke | Anouschka W. Wittke |


